
Erstellung von Einkommensteuererklärung für einkommensteuerpflichtige PrivatpersonenEs kann vorkommen, dass Privatpersonen - obwohl sie nicht Unternehmer, usw. sind - als einkommensteuerpflichtige Privatpersonen, bis 20. Mai, über ihre Einkommensteuerverpflichtung im Vorjahr, beim Finanzamt (APEH), Einkommensteuererklärung (SZJA) abgeben müssen.
Dieser Fall entsteht, wenn jemand, über sein - aus Arbeit oder Gesellschaftsunternehmen stammendes - Einkommen, nach dem Einkommensteuergesetz (SZJA), einkommensteuerpflichtiges, sonstiges Einkommen erzielt.
Zum Beispiel:
Für die, zur Einkommensteuererklärung verpflichtete Privatpersonen, erstellt unser Steuerexperte auf Bestellung - unter Beachtung der Daten der nötigen Dokumente, und Bestätigungen - ihre Steuererklärung, auch unter Beachtung der Verrechnung von möglichen Vergünstigungen.
Die Gebühr der Dienstleistung beträgt minimal 10.000 Ft (incl. Mwst (ÁFA)), kann aber abhängig von der Kompliziertheit der Erklärung, z.B.: von der Menge der zu erklärenden Einkommensposten und Quellen, der zu verrechnenden Vergünstigungen, usw., oder von der Dringlichkeit der Erklärung, höher als 10.000 Ft sein - worüber wir im Kenntnis der zu verrechnenden Posten und/oder im Kenntnis der bereitstehenden Zeit der Fertigstellung bis zum Ablauf der Frist persönlich, per Telefon, im Brief, per Fax, oder E-Mail Informationen geben können.
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